• 10.05.2024
  • IT-Rechtsberater (ITRB)

Digitale-Dienste-Gesetz

Der DSA findet seit Februar 2024 auch allgemeine Anwendung. Spätestens zu diesem Zeitpunkt ist die gesetzliche Grundlage für die Regelung der Durchführungsbestimmungen überfällig. Durch das aktuell verabschiedete Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) soll in erster Linie die Implementierung der Aufsichtsbehörden und ihrer Befugnisse nachgeholt werden. Der vorliegende Beitrag fasst alle wesentlichen Änderungen zusammen.

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Quelle:
IT-Rechtsberater (ITRB)

Fundstelle:
ITRB 2024, 126-131

Autoren:
Markus Rössel