• 27.09.2024
  • juris PraxisReport Arbeitsrecht

Verwertungsverbot für rechtswidrig erlangte Informationen

Die Entscheidung betrifft die bisher wenig erörterte Frage, wie sich die Bindung der Gerichte an die DSGVO im Einzelnen auswirkt. Im Mittelpunkt steht dabei das Problem, wie Informationen zu behandeln sind, die auf rechtswidrige Weise erlangt wurden, aber gleichwohl in ein gerichtliches Verfahren eingeführt werden. Da in der Handhabung des Datenschutzrechts im gerichtlichen Verfahren vieles noch ungeklärt ist, schaltete das LArbG Hannover den EuGH ein.
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Quelle:
juris PraxisReport Arbeitsrecht

Fundstelle:
jurisPR-ArbR 37/2024 Anm. 1

Autoren:
Wolfgang Däubler