- 14.11.2025
- Der Steuerberater (StB)
Betriebswirtschaft: Der Tätowierer als Künstler? Aktuelle steuer- und sozialversicherungsrechtliche Abgrenzungsfragen nach den Urteilen des FG Düsseldorf und des BSG
Die rechtliche Einordnung der Tätigkeit von Tätowierern hat in jüngster Zeit eine bemerkenswerte Entwicklung erfahren, die für die steuerliche Beratungspraxis von erheblicher Relevanz ist. Während das Tätowieren lange Zeit primär als handwerkliche Tätigkeit betrachtet wurde, haben zwei aktuelle Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) und des Finanzgerichts Düsseldorf (FG Düsseldorf) die Tür für eine Anerkennung als künstlerische Leistung in bestimmten Konstellationen weit aufgestoßen. Diese Judikate markieren einen Paradigmenwechsel in der Beurteilung einer Tätigkeit, die an der Schnittstelle von Handwerk, Design und Kunst operiert.
Der vollständige Artikel ist enthalten in Der Steuerberater (StB).
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