- 27.02.2025
- Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (ZIP)
Prozessfinanzierung durch Gesellschafter
Zivilprozesse gehen meist mit hohen Kostenrisiken einher, zu deren Bewältigung Prozessfinanzierungsverträge abgeschlossen werden können. Als Prozesskostenfinanzierer kommen aber nicht nur Dritte, sondern auch Gesellschafter der prozessführenden Gesellschaft in Betracht, die im Gegenzug – ebenso wie (gewerbliche) Prozessfinanzierer – für die Übernahme dieser Kostenrisiken eine Erfolgsbeteiligung erhalten.