Die Staats-und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der EU-27 haben am 25.11.2018 das Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU und die politische Erklärung zu den künftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich gebilligt.
Die Abstimmungsregeln erfordern eine qualifizierte Mehrheit der EU-Staaten ohne das Vereinte Königreich, d.h. 72% der EU-Staaten, die 65% der Bevölkerung der 27 Mitgliedstaaten repräsentieren. Zuvor muss das Europäische Parlament mit einfacher Mehrheit zustimmen. Auch die britischen Abgeordneten stimmen dabei mit ab.
Das Vereinigte Königreich wird dann die Vereinbarung entsprechend seiner Verfassungsvorgaben ratifizieren. Die formellen Verhandlungen über die zukünftigen Beziehungen werden so schnell wie möglich nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU beginnen. Wie in der politischen Erklärung festgelegt, werden beide Seiten schon vor dem Austritt mit den Vorbereitungen zu den Verhandlungen beginnen.
juris-Redaktion
Quelle: EU-Aktuell v. 26.11.2018