Der Deutsche Anwaltverein (DAV) unterstützt das Bestreben, die duale Ausbildung zu modernisieren und begrüßt die Einführung einer Mindestvergütung und neuer Fortbildungsstufen.
Die Ausbildungszahlen seien bei den Rechtsanwaltskanzleien im gesamten Bundesgebiet seit fünf Jahren in hohem Maße und anhaltend rückläufig. Das Bestreben der Bundesregierung, die duale Ausbildung zu modernisieren und zu stärken, werde vom Deutschen Anwaltverein uneingeschränkt unterstützt. Das gelte insbesondere für die Einführung einer Mindestvergütung, die Förderung der Teilzeitberufsausbildung und die Einführung neuer beruflicher Fortbildungsstufen.
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Stellungnahme des DAV Nr. 6/2019 v. 05.02.2019 (PDF, 70 KB)
juris-Redaktion
Quelle: Pressemitteilung des DAV v. 05.02.2019