Unsere erfahrenen und kompetenten Berater helfen Ihnen gerne weiter.
Sie erreichen unsere Spezialisten Mo – Do von 09 – 18 Uhr und freitags von 09 – 17 Uhr unter der
kostenfreien Rufnummer
0800 - 587 47 33
oder per E-Mail: kontakt@juris.de
juris PraxisKommentar SGB XI – Soziale Pflegeversicherung
Die Vorschriften des SGB XI sind angesichts der steigenden Zahl pflegebedürftiger Menschen in einer immer älter werdenden Gesellschaft von hoher praktischer Relevanz. Sie stehen immer wieder im Spannungsfeld der allgemeinpolitischen, rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialpolitischen Diskussion.
Der juris PraxisKommentar berücksichtigt die umfangreiche Rechtsprechung und Literatur zum SGB XI mit den Schwerpunkten
- Leistungsberechtigter und versicherungspflichtiger Personenkreis
- Leistungen der Sozialen Pflegeversicherung
- Organisation und Finanzierung der Sozialen Pflegeversicherung.
Die grundlegenden und aktuellen Gesetzesänderungen durch das
- Erste Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Erstes Pflegestärkungsgesetz – PSG I) v. 17.12.2014, BGBl I 2014, 2222
- Zweite Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz – PSG II) v. 21.12.2015, BGBl I 2015, 2424
- Dritte Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III) v. 23.12.2106, BGBl I 2016, 319
werden in der 2. Auflage 2017 umfassend kommentiert. Folgende Neuerungen sind besonders hervorzuheben:
- Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff soll neben körperlichen Einschränkungen geistige und seelische Einschränkungen stärker berücksichtigen.
- Im Fokus einer neuen Begutachtung stehen die Fähigkeiten und der Grad der Selbstständigkeit des Einzelnen. Gutachter sollen in sechs Lebensbereichen beurteilen, in welchem Maße sich ein Mensch noch selbst versorgen kann oder ob er Hilfe benötigt.
- Fünf Pflegegrade ersetzen die bisherigen drei Pflegestufen. Dadurch soll eine genauere Begutachtung vorgenommen werden können, welche die Beeinträchtigungen der Menschen besser berücksichtigt.
Außerdem wird das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016, BGBl I 2016, 3234 berücksichtigt.
Die Herausgeber, Autorinnen und Autoren verfügen über große praktische Erfahrung, sei es in der Justiz oder als führende Mitarbeiter in Verwaltung und Verbänden. Aktualisierungen werden fortlaufend eingearbeitet. So arbeiten Sie immer auf dem neuesten Stand des Rechts.
Online-Kommentar und E-Book erlauben den Zugriff auf die zahlreichen weiterführenden Informationen in der juris Datenbank und den Abruf zitierter Urteile, Normen und Literaturnachweise im Volltext. So behalten Sie die Entwicklungen in Rechtsprechung, Gesetzgebung und Literatur stets im Blick.
Rezensionen:
Rezensionen zur 1. Auflage:
- Dr. Thomas Sommer, VRiLSG NRW (PDF 34 kB) in: jM (Heft 06/2014, S. 263)
- Dr. Jansen, Vorsitzender Richter am LSG Nordrhein-Westfalen (PDF 409 kB) in: SGb 2014, S. 352
Leseprobe: