• 14.10.2024
  • juris PraxisReport BGH-Zivilrecht

Unterlassungsansprüche bei presserechtlichen Informationsschreiben

Presserechtliche Informations- bzw. Warnschreiben dienen dem präventiven Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (ausf. Alexander, AfP 2019, 198). Diese werden an Presseunternehmen versandt, um zu erreichen, dass eine Berichterstattung – wie sie bereits in anderen Medien erfolgte – unterbleibt. Es geht darum, „dem von einer befürchteten Rechtsverletzung Betroffenen bereits im Vorfeld Gehör zu gewähren und dadurch persönlichkeitsrechtsverletzende Rechtsverstöße von vorneherein zu verhindern oder jedenfalls ihre Weiterverbreitung einzuschränken.“ (Rn. 31). Die folgenden drei Fragen standen in casu im Vordergrund: Erstens: Ist auch der Rechtsanwalt, der das Schreiben verfasst hat, bzw. die Kanzlei, der er angehört, Störer? Zweitens: Welche Anforderungen bestehen für ein sog. Opt-out, ohne das ein Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb zu verneinen ist? Drittens: Wie sieht die Abwägung der widerstreitenden Grundrechtspositionen aus, wenn das Schreiben nicht konkret genug ausfällt (ungeeignetes Informationsschreiben)?
juris PraxisReport BGH-Zivilrecht

Quelle:
juris PraxisReport BGH-Zivilrecht

Fundstelle:
jurisPR-BGHZivilR 20/2024 Anm. 1

Autoren:
Markus Würdinger