• 31.03.2025
  • juris PraxisReport Arbeitsrecht

Headset-System als technische Überwachungseinrichtung

Die Digitalisierung der betrieblichen Arbeitswelt gibt den Arbeitsgerichten regelmäßig Gelegenheit, die Reichweite des Mitbestimmungsrechts nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG zu verdeutlichen und zu entwickeln. Der hier besprochene Beschluss des Ersten Senats vom 16.07.2024 befasst sich mit Headset-Systemen, die inzwischen vielfältig eingesetzt werden, und bejaht letztlich die betriebsverfassungsrechtliche Mitbestimmung.
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Quelle: Fundstelle:
  • jurisPR-ArbR 11/2025 Anm. 1
Autoren:
  • Wolfhard Kohte