- 31.03.2025
- juris PraxisReport Arbeitsrecht
Headset-System als technische Überwachungseinrichtung
Die Digitalisierung der betrieblichen Arbeitswelt gibt den Arbeitsgerichten regelmäßig
Gelegenheit, die Reichweite des Mitbestimmungsrechts nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG zu
verdeutlichen und zu entwickeln. Der hier besprochene Beschluss des Ersten Senats vom
16.07.2024 befasst sich mit Headset-Systemen, die inzwischen vielfältig eingesetzt werden, und
bejaht letztlich die betriebsverfassungsrechtliche Mitbestimmung.
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