- 28.04.2025
- juris PraxisReport IT-Recht
Grenzen der Prüfpflichten eines Bewertungsportals
Auf einer Bewertungsplattform wie Google, kununu, Trustpilot, jameda etc. geäußerte
Meinungen über ein Unternehmen oder Produkt sind für die Kundenentscheidung häufig
ausschlaggebend (ausführlich dazu Hoffmann/Hilkenmeier, WiSt 10/2023, S. 44). Voraussetzung
für die Rechtmäßigkeit einer Bewertung ist allerdings, dass Grundlage der Bewertung ein
„tatsächlicher Kontakt“ zwischen Bewerter und Bewertetem ist (vgl. BGH, Urt. v. 01.03.2016 -
VI ZR 34/15 Rn. 36 „jameda.de“). Liegt kein solcher Kontakt vor, kann eine „Bewertung“ bzw.
die Verbreitung der Bewertung über eine Bewertungsplattform auch nicht rechtmäßig sein (vgl.
BGH, Urt. v. 01.03.2016 - VI ZR 34/15 Rn. 36 „jameda.de“). In der Praxis führt diese
grundsätzlich einleuchtende Folgerung dazu, dass der „Kampf“ gegen vermeintlich
„ungerechtfertigte“ „Negativbewertungen“ zu einem lukrativen Geschäftsmodell geworden ist.
Eine Suchmaschinenabfrage der Begriffe „Löschung“ und „Negativbewertung“ offenbart an die
amerikanischen „Ambulance Chaser“ erinnernde Hilfsofferten von „spezialisierten
Rechtsanwälten“. Versprochen wird eine Löschung von Bewertungen zu „Fixpreisen ab 19 Euro“ und
„10 Löschungen schon ab 149 Euro“ (Abfrage via google.de am 28.03.2025). Das Vorgehen ist
simpel: Gegenüber dem Plattformbetreiber wird die Rechtswidrigkeit der Bewertung behauptet.
Man kenne den Bewerter nicht bzw. könne ihn keinem konkreten Kundenkontakt zuordnen. Jetzt ist
nach der Rechtsprechung des BGH der Plattformbetreiber am Zug. Ihn treffen Prüfpflichten (BGH,
Urt. v. 09.08.2022 - VI ZR 1244/20 Rn. 37), deren Umfang im Einzelnen (BGH, Urt. v. 09.08.2022
- VI ZR 1244/20 Rn. 29) streitig ist (vgl. z.B. OLG Hamburg, Beschl. v. 08.02.2024 - 7 W 11/24
mit ablehnender Anmerkung Ballhausen/Albermann, jurisPR-ITR 5/2024 Anm. 5; ausführlich
Paschke/Roggenkamp in: Heckmann/Paschke, jurisPK-Internetrecht, Kapitel 1.4 - Rn. 680 ff.).
Tatsächlich ist das Versprechen „24h Express – Löschung innerhalb eines Tages“ realistisch,
weil immer häufiger der Konflikt mit der häufig meinungsäußerungsfeindlichen Rechtsprechung
gescheut und „auf Zuruf“ vermeintlich rechtswidrige Bewertungen ohne weitere Prüfung gelöscht
werden.
Der vollständige Artikel ist enthalten in juris PraxisReport IT-Recht.
Zugriff erhalten Sie mit diesen Produkten:
Zugriff erhalten Sie mit diesen Produkten:
juris Datenschutz
Umfassende Fachliteratur zu DSGVO, BDSG und TTDSG vernetzt und sukzessive aktualisiert.
juris DAV
Nutzen Sie Rechtsprechung, Gesetze, Grundlagen-Literatur und die exklusive DAA-Onlinefortbildung mit 25 % Preisvorteil.
juris IT-Recht
Beantwortet alle Fragen aus dem IT-rechtlichen Alltag (DSGVO, BDSG, TMG, TKG u.v.m.) unter Berücksichtigung von UWG und StGB.
juris Kommune Premium
Das umfassendste Komplettpaket für die Kommunalverwaltung.
juris Kommune Professionell
Online-Zugriff auf die juris Recherche von allen Arbeitsplätzen Ihrer Kommune.
juris Medienrecht
Unterstützt in allen Fragen des nationalen und europäischen Telekommunikations- und Rundfunkrechts, inkl. Verlags-, Leistungsschutz- und Wettbewerbsrecht.
juris Professionell
Nutzen Sie Rechtsprechung, Bundes- und Europarecht, den juris PraxisKommentar BGB, rund 20 juris Zeitschriften sowie die juris Literaturnachweise.
juris Spectrum
Das umfangreichste juris Recherche-Paket über alle Rechtsgebiete: Rechtsprechung, Vorschriften, Fachliteratur - intelligent verlinkt, immer aktuell.