- 20.05.2025
- juris PraxisKommentar BGB Band 4 - Familienrecht
Breuers in: jurisPK-BGB Band 4, 10. Aufl., § 1355 BGB (Stand: 02.05.2025)
Am 01.05.2025 ist die das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts und des Internationalen Namensrechts vom 11.06.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 185) in Kraft getreten. Die Reform soll das Namensrecht in Deutschland liberalisieren und an die Entwicklung in anderen europäischen Staaten anpassen. Mit der Neuregelung haben Eheleute nun erstmals die Möglichkeit, einen einheitlichen Doppelnamen für beide Eheleute und die gemeinsamen Kinder zu wählen. Eltern, die keinen Ehenamen führen, können ihren Kindern einen aus den Familiennamen beider Elternteile zusammengesetzten Doppelnamen erteilen und damit die Zugehörigkeit des Kindes zu beiden Elternteilen nach außen dokumentieren.
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