• 17.04.2026
  • juris PraxisKommentar SGB IV - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung

Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IV, 4. Auflage, § 18h SGB IV (Stand: 2026)

Die Neuregelung des § 18h SGB IV definiert die Begriffe des Unternehmens, des Beschäftigungsbetriebes und der Betriebsstätte. Diese sind für mehrere Bereiche des Sozialversicherungsrechts maßgebend. Die Vorschrift wurde durch § 6 Nr.3 des Gesetzes zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (BGBl. 2025 I Nr. 355) eingefügt. Sie ist am 24.12.2025 in Kraft getreten.2
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Quelle: Fundstelle:
  • jurisPK-SGB IV, 4. Aufl., § 18h SGB IV Unternehmen, Beschäftigungsbetrieb, Betriebsstätte
Autoren:
  • Stefan Scheer