- 18.08.2026
- juris – Die Monatszeitschrift (jM)
Rechtsanwaltskosten aufgrund einer Erbauseinandersetzung sind als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig!(BFH, Urt. v. 11.03.2026 - II R 10/23)
RiBFH Dr. Füssenich erläutert eine Entscheidung des BFH zur erbschaftsteuerlichen Abzugsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten bei der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft. Danach können Aufwendungen für anwaltliche Beratung und Vertretung sowie Teilungsversteigerungsverfahren als Nachlassverbindlichkeiten nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG abzugsfähig sein. Dies gelte auch, wenn die Erben den Nachlass zuvor über Jahre gemeinschaftlich verwaltet haben und die Auseinandersetzung erst später auf Verlangen eines Miterben erfolgt. Entscheidend sei der sachliche Zusammenhang der Kosten mit der Verteilung des Nachlasses. Füssenich sieht darin eine wichtige Klarstellung zur Abgrenzung von abzugsfähigen Nachlassverteilungskosten und nicht abzugsfähigen Nachlassverwaltungskosten.
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