• 04.11.2024
  • Arbeitsrecht aktiv (AA)

Arbeitszeugnis: ArbN will überdurchschnittliche Beurteilung: Dann muss er die Tatsachen dafür beweisen

Erhält ein ArbN ein Arbeitszeugnis, in dem ihm der ArbG eine durchschnittliche bzw. befriedigende Leistung bescheinigt, trägt er die Darlegungs- und Beweislast für die Tatsachen, wenn er eine überdurchschnittliche Beurteilung anstrebt. So entschied es das LAG Mecklenburg-Vorpommern.

Arbeitsrecht aktiv (AA)

Quelle:
Arbeitsrecht aktiv (AA)

Fundstelle:
AA 2024, 188-189

Autoren:
Petra Wronewitz