- 02.10.2025
- Anwaltsgebühren Spezial mit RVG report (AGS)
KostBRÄG 2025: Anhebung von Regelverfahrenswerten in Familiensachen und deren Auswirkungen auf die Gerichtskosten und die Anwaltsvergütung
Durch das KostBRÄG 2025 sind zum 1.6.2025 die in §§ 44 bis 49 FamGKG enthaltenen Höchst-, Auffang- und Regelverfahrenswerte für bestimmte Kindschaftssachen und bestimmte Abstammungssachen sowie für Ehewohnungssachen und Gewaltschutzsachen angehoben worden. Das führt dazu, dass sich in den betroffenen Verfahren die Gerichtsgebühren nach Nrn. 1110, 1310 und 1320 FamGKG KV nicht nur um linear 6 % erhöht haben, sondern eine weitere Anhebung infolge der Erhöhung der Verfahrenswerte erfolgt ist. Gem. §§ 23 Abs. 1 S. 1, 32 Abs. 1 RVG wirken sich die erhöhten Verfahrenswerte aber auch auf die Anwaltsgebühren aus, die deshalb in den betroffenen Verfahren ebenfalls nicht nur aufgrund der linearen Erhöhung um 6 %, sondern darüber hinaus aufgrund der erhöhten Verfahrenswerte gestiegen sind. Zu berücksichtigen ist hier auch das Übergangsrecht.
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