- 01.04.2025
- Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht (AStW)
Vermeidung von teuren Fehlern: Fristberechnung bei der Veräußerung von Kryptowährungen
Nachdem der BFH die Auffassung des BMF bestätigt hat, dass es sich bei Kryptowährungen um „andere“ Wirtschaftsgüter für Zwecke des § 23 EStG handelt, rückt vermehrt die Frage nach der zutreffenden Fristberechnung im Rahmen der privaten Veräußerungsgeschäfte in den Fokus. Häufig wird in diesem Zusammenhang von einer (Spekulations-)Frist gesprochen, jedoch handelt es sich vielmehr um einen Zeitraum, der bestimmt, ob ein Veräußerungsgewinn steuerbar ist oder nicht. Hier werden in der Praxis gern mal teure Fehler gemacht. In diesem Beitrag werden die Grundlagen verdeutlicht.
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