- 26.06.2025
- Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht (AStW)
Reden ist Silber, Schweigen ist Gold: Prüffelder der Finanzämter in NRW werden nicht mehr herausgegeben
„Reden ist Silber, Schweigen ist Gold!“ Dieses alte deutsche Sprichwort macht sich nun auch die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung wieder zu eigen. Denn in der Vergangenheit hat die OFD Nordrhein-Westfalen – im Unterschied zur Finanzverwaltung aller anderen Bundesländer – zu Beginn eines jeden Jahres ihre Prüfungsschwerpunkte veröffentlicht. Dabei wurden sowohl die zentralen Prüffelder aller Finanzämter als auch die von den Festsetzungsfinanzämtern benannten dezentralen Prüffelder gelistet. Unmittelbar galt die Zusammenstellung der Prüfungsschwerpunkte nur für den Zuständigkeitsbereich der OFD NRW. Mittelbar lieferte sie jedoch auch Anhaltspunkte für die anderen Bundesländer. Die Beraterschaft begrüßte das selbstverständlich uneingeschränkt! Die Finanzverwaltung handelte mit diesem vermeintlichen Service alles andere als uneigennützig! Sie erwartete, dass aufgrund der Veröffentlichung zur gegenseitigen Arbeitserleichterung bereits bei der Abgabe einer Steuererklärung, die zur Bearbeitung der Prüffelder notwendigen Unterlagen und Informationen eingereicht wurden und somit keine gesonderte Anforderung durch die Festsetzungsfinanzämter erforderlich wurde. Aufgrund der seit Ende des Jahres 2024 in „Mein ELSTER“ bereitgestellten Funktion „Referenzierung auf Belege“ (RABE) sieht die Finanzverwaltung NRW diesen Eigennutzen nicht mehr. Sie wird daher weder für das Jahr 2025 noch für die Folgejahre eine Information zu konkreten Prüffeldern herausgeben. Doch lesen Sie selbst.
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