• 03.12.2024
  • Betriebs-Berater (BB)

Die dreijährige Speicherdauer von privaten Auskunfteien – Löschung von sog. Negativmerkmalen nach vollständigem Forderungsausgleich?

Die SCHUFA bewertet die Kreditwürdigkeit von Personen anhand von personenbezogenen Daten. Informationen, wie z. B. Zahlungsrückstände (sog. Negativmerkmale) haben damit einen entscheidenden Einfluss auf die Kreditwürdigkeit von Betroffenen. Hinzu kommt, dass solche Daten in der Regel erst taggenau drei Jahre nach deren Erledigung aus dem Datenbestand der SCHUFA gelöscht werden. Im Dezember 2023 entschied jedoch der EuGH, dass die dreijährige Speicherdauer jedenfalls dann unzulässig sei, sofern diese in Widerspruch zu den nationalen Regelungen steht.

Betriebs-Berater (BB)

Quelle:
Betriebs-Berater (BB)

Fundstelle:
BB 2024, 2768-2771

Autoren:
Mina Bettinghausen