• 25.07.2024
  • Computer und Recht (CR)

Personenbezug von Large Language Models

Der Beitrag geht der Frage nach, ob und für welche Zwecke ein Unternehmen sinnvoll und datenschutzrechtskonform generative KI-Modelle, vor allem in der Form sog. Large Language Models (LLMs) einsetzen kann. In welchem Umfang und in welcher Phase der Einführung und Nutzung eines LLM im Unternehmen Datenschutzrecht zu beachten ist, hängt maßgeblich davon ab, ob ein LLM an sich bereits aus personenbezogenen Daten besteht.

Computer und Recht (CR)

Quelle:
Computer und Recht (CR)

Fundstelle:
CR 2024, 442-450

Autoren:
Flemming Moos