- 29.08.2025
- Computer und Recht (CR)
Fliegt das KI‑Training unterhalb des Radars des Digital Markets Act?
Der Beitrag analysiert das Verbot des Zusammenführens personenbezogener Daten durch Gatekeeper nach Art. 5 Abs. 2 lit. b DMA. Das OLG Köln legt die Norm eng aus und beschränkt sie auf gezieltes Profiling, so dass die geplante Nutzung öffentlich geteilter, de-identifizierter Daten von Meta für das KI‑Training kein rechtswidriges Zusammenführen darstellt. Damit werden zentrale wettbewerbspolitische Zielsetzungen der Norm – etwa zur Marktzugangssicherung – nur unzureichend berücksichtigt.
Der vollständige Artikel ist enthalten in Computer und Recht (CR).
Zugriff erhalten Sie mit diesen Produkten:
Zugriff erhalten Sie mit diesen Produkten:
juris IT-Recht
Beantwortet alle Fragen aus dem IT-rechtlichen Alltag (DSGVO, BDSG, TMG, TKG u.v.m.) unter Berücksichtigung von UWG und StGB.