• 29.08.2025
  • Computer und Recht (CR)

Fliegt das KI‑Training unterhalb des Radars des Digital Markets Act?

Der Beitrag analysiert das Verbot des Zusammenführens personenbezogener Daten durch Gatekeeper nach Art. 5 Abs. 2 lit. b DMA. Das OLG Köln legt die Norm eng aus und beschränkt sie auf gezieltes Profiling, so dass die geplante Nutzung öffentlich geteilter, de-identifizierter Daten von Meta für das KI‑Training kein rechtswidriges Zusammenführen darstellt. Damit werden zentrale wettbewerbspolitische Zielsetzungen der Norm – etwa zur Marktzugangssicherung – nur unzureichend berücksichtigt.

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juris IT-Recht

Beantwortet alle Fragen aus dem IT-rechtlichen Alltag (DSGVO, BDSG, TMG, TKG u.v.m.) unter Berücksichtigung von UWG und StGB.
Computer und Recht (CR)
Quelle: Fundstelle:
  • CR 2025, 493-497
Autoren:
  • Kim Manuel Künstner