• 03.04.2024
  • DER BETRIEB (DB)

Haftung bei der Lohnbuchhaltung: Das Problem der sozialversicherungsrechtlichen Statusfrage

StB werden vermehrt mit Vorwürfen angeblicher Beratungsfehler konfrontiert. Die Verschärfung der Steuerberaterhaftung innerhalb der Rspr., insb. im Hinblick auf die Hinweispflichten, dürfte maßgeblich zu diesem Trend beigetragen haben. Diesem Bild entspricht auch der BGH, der sich jüngst erneut mit der haftungsrechtlichen Inanspruchnahme eines Lohnbuchhalters im Zusammenhang mit der Beantwortung der sozialversicherungsrechtlichen Statusfrage zu befassen hatte. Die Lohnbuchhaltung ist zwar nicht dem StB vorbehalten, wird aber in der Praxis im Wesentlichen von ihm erledigt. Mit seinem Urteil vom 08.02.2024 reiht sich der BGH in die bestehende Rechtsprechungspraxis ein, konkretisiert abermalig die Anforderungen an StB und schafft damit eine wichtige Orientierungshilfe für die Praxis.

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Quelle:
DER BETRIEB (DB)

Fundstelle:
DB 2024, 715-716

Autoren:
Florian Weichselgärtner