- 23.03.2026
- DER BETRIEB (DB), Rubrik Arbeitsrecht
Betriebsratswahlen: Mehrfache Wahlberechtigung von Führungskräften in Matrix-Strukturen
In Matrix-Organisationen stellt sich häufig die Frage, welchem Betrieb Führungskräfte betriebsverfassungsrechtlich zuzuordnen sind. Das BAG stellt nun klar, dass Führungskräfte in Matrix-Strukturen, die in die Organisation mehrerer Betriebe tatsächlich eingegliedert sind, bei der Wahl des Betriebsrats auch in mehreren Betrieben wahlberechtigt sein können. Dies kann auch Auswirkungen auf die Anzahl der Betriebsratsmitglieder des betroffenen Betriebs haben.
Der vollständige Artikel ist enthalten in DER BETRIEB (DB), Rubrik Arbeitsrecht.
Zugriff erhalten Sie mit:
Zugriff erhalten Sie mit:
juris Arbeitsrecht Premium
Sie recherchieren alle Fragen des Arbeitsrechts bis hin zu Nischenthemen, immer in Verbindung mit den aktuellen Entscheidungen und Vorschriften.