- 04.08.2025
- DER KONZERN (DK)
Mitbestimmungsrechte des Konzernbetriebsrats – Teil 1: Grundlagen
Innerhalb eines Konzerns können Entscheidungen auf unterschiedlichen Ebenen und mit Auswirkungen in unterschiedlichem Umfang getroffen werden. Neben den örtlichen Betriebsräten, die für einzelne Betriebe zuständig sind, und den Gesamtbetriebsräten, die mehrere Betriebe eines Unternehmens vertreten, kann auch ein Konzernbetriebsrat gebildet werden. Jedes dieser Gremien verfügt über einen eigenen Zuständigkeitsbereich. Sofern geplante Maßnahmen daher der Mitbestimmung unterliegen, stellt sich häufig die Frage, welche Arbeitnehmervertretung im Vorfeld zu beteiligen ist. Der vorliegende Beitrag erläutert als erster Teil einer Serie, unter welchen Voraussetzungen ein Konzernbetriebsrat gebildet werden kann und inwieweit er für die Ausübung der Mitbestimmungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) zu beteiligen ist. Er soll nicht nur zur theoretischen Durchdringung des Themas beitragen, sondern auch konkrete Impulse für die betriebliche Praxis liefern.
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