• 10.05.2024
  • Deutsche Steuer-Zeitung (DStZ)

Das Steueroasen-Abwehrgesetz, die Steueroasen-Abwehrverordnung und das BMF-Schreiben – Ein erster Überblick

Das Steueroasen-Abwehrgesetz, die Steueroasen-Abwehrverordnung und das BMF-Schreiben – Ein erster Überblick

Unter anderem auch als Reaktion auf die neuerlichen Veröffentlichungen und Skandale in Steueroasen (vgl. z.B. sog. „Panama Papers“ oder sog. „Pandora Papers“) wurde am 30.6.2021 das Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb (Steueroasen-Abwehrgesetz – StAbwG) i.d.F. vom 25.6.2021, BGBl. I 2021, 2056 = BStBl I 2021, 895, verkündet, wonach Verwaltungs- und Legislativmaßnahmen bereitgestellt werden, die im Verhältnis zu solchen Staaten und Gebieten (Steuerhoheitsgebiete) Anwendung finden, die nach § 2 Abs. 1 StAbwG nicht kooperative Steuerhoheitsgebiete sind. Das StAbwG hat das hehre Ziel, Steueroasen auszutrocknen. Ausweislich der Gesetzesbegründung zielen die Regelungen darauf ab, europaweit koordinierte Abwehrmaßnahmen gegen Steuervermeidung und unfairen Steuerwettbewerb umzusetzen. Nicht kooperative Steuerhoheitsgebiete sollen dazu angehalten werden, Anpassungen in Richtung einer Umsetzung und Beachtung internationaler Standards im Steuerbereich vorzunehmen. Die für die Anwendung des StAbwG als nicht kooperativ eingestuften Steuerhoheitsgebiete werden in der sog. Steueroasen-Abwehrverordnung (StAbwV) veröffentlicht. In der Zweiten Verordnung zur Änderung der Steueroasen-Abwehrverordnung vom 1.11.2023 (BT Drs. 559/23) sind 16 Länder und Gebiete enthalten. Der Bundesrat hatte seine Zustimmung zu dieser Verordnung am 15.12.2023 erteilt. Mit Datum vom 30.11.2023 hat nun das BMF einen Entwurf zu den Grundsätzen der Anwendung des Steueroasen-Abwehrgesetzes veröffentlicht. Die geltende Fassung des Entwurfs wurde an die Verbände zur Stellungnahme geschickt, welche nun bis zum 9.1.2024 Gelegenheit zur Stellungnahme haben. Wesentliche Merkmale des StAbwG, der StAbwV und des Entwurfes des BMF-Schreibens werden einer ersten kritischen Würdigung unterzogen.

Deutsche Steuer-Zeitung (DStZ)

Quelle:
Deutsche Steuer-Zeitung (DStZ)

Fundstelle:
DStZ 2024, 361-372

Autoren:
Johannes Höring