• 06.02.2026
  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (DZWIR)

Zum Umgang mit Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung in der Insolvenz von Arbeitgebern

In nahezu jedem Insolvenzverfahren eines Arbeitgebers kommt es zum Kontakt des Insolvenzverwalters mit der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Diese hat entweder bereits vorinsolvenzlich eine Betriebsprüfung durchgeführt und/oder hat diese im eröffneten Insolvenzverfahren durchzuführen. Dabei stellen sich Verfahrensfragen für die DRV wie auch für den Insolvenzverwalter und es kommt zu einem Zusammentreffen zweier Rechtsgebiete: Sozialrecht und Insolvenzrecht. Die Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 13. 5. 2025 und des LSG Berlin-Brandenburg vom 2. 7. 2025 ebnen den Weg für einen praktikablen Umgang miteinander.

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Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (DZWIR)
Quelle: Fundstelle:
  • DZWIR 2026, 73-75
Autoren:
  • Jörg Wenzel