• 13.08.2026
  • Fachzeitschrift für Nachhaltigkeit und Recht (ESGZ)

Das neue Recht auf Reparatur

Ab dem 31.07.2026 wird das Verbraucherschutzrecht grundlegend reformiert. Hersteller technischer Geräte werden künftig gesetzlich zur Reparatur verpflichtet und zwar unabhängig von der Gewährleistungspflicht des Verkäufers. Das neue Recht auf Reparatur bringt umfassende Änderungen für Hersteller, Händler und Verbraucher mit sich und erfordert vorausschauende Vorbereitung.

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Die neuen Regelungen zu Klimaschutz, Nachhaltigkeit und unternehmerischen Sorgfaltspflichten verlässlich anwenden.
Fachzeitschrift für Nachhaltigkeit und Recht (ESGZ)
Quelle: Fundstelle:
  • ESGZ 2/2026, 20-21
Autoren:
  • Christoph Matras
  • Konstantin Manus