• 30.08.2024
  • Ertrag-Steuerberater (EStB)

Eingeschränkter Werbungskostenabzug bei Fahrtkosten der Arbeitnehmer

((abstract hidden)) Steuerpflichtige, die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielen, können beruflich veranlasste Fahrtkosten mit ihrem eigenen oder einem zur Nutzung überlassenen Pkw als Werbungskosten bei Ermittlung ihrer Einkünfte steuermindernd abziehen (§ 9 Abs. 1 S. 1 EStG). Dabei sind jedoch die gesetzlichen Abzugsbeschränkungen zur sog. Entfernungspauschale in § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4, Abs. 2, und Abs. 4 EStG zu beachten; die Rechtsauffassung der Finanzverwaltung hierzu ergibt sich aus dem BMF-Schreiben v. 25.11.2020###Fußnoten sind in abstracts nicht erlaubt###(BMF v. 25.11.2020 – IV C 5 - S 2353/19/10011 :006 – DOK 2020/1229128, BStBl. I 2020, 1228 = EStB 2020, 478 (Günther). Nach Neuregelung des Reisekostenrechts ab 1.1.2014 hat sich insbesondere zum Begriff der „ersten Tätigkeitsstätte“ im Zusammenhang mit der Anwendung bzw. Nichtanwendung der Entfernungspauschale eine rege BFH-Rechtsprechung entwickelt, auf die nachfolgend schwerpunktmäßig eingegangen wird.

Ertrag-Steuerberater (EStB)

Quelle:
Ertrag-Steuerberater (EStB)

Fundstelle:
EStB 2024, 300-306

Autoren:
Karl-Heinz Günther