- 13.08.2025
- Zeitschrift für das gesamte Familienrecht (FamRZ)
Annahme der Vollmacht eines ehrenamtlich tätigen Vormunds oder Pflegers als Unterstützung nach § 53a Abs. 1, Abs. 4 SGB VIII
Der Vormund oder Pfleger kann einen Dritten in einzelnen Angelegenheiten bevollmächtigen. Ob die Annahme einer Vollmacht durch das Jugendamt oder einen Vormundschaftsverein als Unterstützung i. S. des § 53a Abs. 1, Abs. 4 SGB VIII, insbesondere des ehrenamtlichen Vormunds, verstanden werden kann, ist Thema dieses Beitrags. Besonders die ehrenamtliche Vormund-/Pflegschaft könnte durch solche Vollmachten gestärkt werden.
Der vollständige Artikel ist enthalten in Zeitschrift für das gesamte Familienrecht (FamRZ).
Zugriff erhalten Sie mit diesen Produkten:
Zugriff erhalten Sie mit diesen Produkten:
juris DAV Zusatzmodul
Exklusiv für DAV-Mitglieder: Recherchieren Sie in über 50 Top-Titeln der jurisAllianz Partnerverlage.
juris Familienrecht
Vom Ehevertrag über Lebensgemeinschaft, Lebenspartnerschaft und Scheidungsvereinbarungen bis zum Steuer- und Kostenrecht.
juris Familienrecht Premium
Inklusive Verfahrensrecht, Betreuungs- und Vormundschaftsrecht, Kindschafts-, Unterhalts- und Scheidungsrecht.