• 06.06.2025
  • Familienrecht kompakt (FK)

Güterrecht: Verjährungsbeginn nach Abschaffung des § 1378 Abs. 4 BGB geklärt

Verjährungsbeginn nach Abschaffung des § 1378 Abs. 4 BGB geklärt Für den Beginn der Verjährung eines güterrechtlichen Anspruchs des nicht erbenden Ehegatten ist nach der Abschaffung des § 1378 Abs. 4 BGB nicht mehr entscheidend, ob der Überlebende wusste, dass er weder Erbe noch Vermächtnisnehmer geworden ist. Das hat das OLG Stuttgart entschieden. Der Beitrag zeigt auf, was bezüglich der Verjährung von güterrechtlichen Ansprüchen gilt, wenn ein Eheegatte stirbt.

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Quelle: Fundstelle:
  • FK 2025, 96-99
Autoren:
  • Dr. Andreas Möller