- 06.03.2026
- Familienrecht kompakt (FK)
Scheidung: Sexueller Übergriff auf gemeinsame Tochter reicht nicht für eine Härtefallscheidung
Sexueller Übergriff auf gemeinsame Tochter reicht nicht für eine Härtefallscheidung Das OLG Karlsruhe hat einen Härtefall nach § 1565 Abs. 2 BGB auch bei einem sexuellen Übergriff auf die gemeinsame Tochter abgelehnt. Es müssen über den reinen Tatvorwurf hinausgehende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass es unzumutbar wäre, das formale Eheband für die verbleibenden Monate bis zum Ablauf des Trennungsjahrs beizubehalten. Der Beitrag zeigt auf, welche Anforderungen der BGH an eine Härtefallscheidung stellt.
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