• 07.05.2025
  • Forderung und Vollstreckung (FoVo)

BGH klärt Streitfrage zur Kostenerstattung bei der Vorpfändung

Die Vorpfändung stellt in der Zwangsvollstreckung ein sehr wirksames Mittel dar, um bei dem Schuldner eine Reaktion hervorzurufen und auf dieser Grundlage eine gütliche Einigung zu erzielen. Sie übt also Vollstreckungsdruck aus, da der Schuldner insbesondere bei der Vorpfändung bezogen auf ein Konto in seiner Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr beschränkt wird und dies für ihn unmittelbar spürbar ist. Der BGH hat sich allerdings aktuell die Frage gestellt, ob dies der Sinn und Zweck der Vorpfändung ist und die damit – so eingesetzt – verbundenen Kosten erstattungsfähig sind.

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Forderung und Vollstreckung (FoVo)
Quelle: Fundstelle:
  • FoVo 2025, 61-66
Autoren:
  • VRiOLG Frank-Michael Goebel