- 29.04.2025
- Goltdammer's Archiv für Strafrecht (GA)
Die actio libera in causa im Lichte der Philosophie Jean-Paul Sartres
Für Jean-Paul Sartre ist der Mensch zur Freiheit verurteilt. Aus der unausweichlichen Notwendigkeit, sich fortlaufend neu zu entwerfen, die zugleich Möglichkeit ist, folgt eine Verantwortlichkeit für den gewählten Selbstentwurf. Das erinnert an die vom BGH für den Schuldvorwurf gefundene Formulierung, dieser bestehe darin, dass sich der Täter in Ansehung der rechtmäßigen Handlungsalternative für die unrechtmäßige entschieden habe. Dass Verantwortlichkeit demnach mit Wahlfreiheit jedenfalls im Sinne eines Nicht-vorherbestimmt-Seins verknüpft zu sein scheint, wird in gewisser Weise durch die BGH-Rechtsprechung zur actio libera in causa konterkariert, welcher ein Vorverlagerungsgedanke zugrunde liegt. Diese Rechtsprechung wird deshalb vor dem Hintergrund von Sartres Unaufrichtigkeitsbegriff untersucht. Die Untersuchung bedient sich dabei neben dieser außerrechtlichen Perspektive ebenfalls bewährter strafrechtsdogmatischer Kategorien.
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