- 22.07.2025
- Goltdammer's Archiv für Strafrecht (GA)
Ärztliche Suizid- und Sterbehilfe
„Individualität, Identität und Integrität“ – mit diesem Dreiklang beschreibt das BVerfG (BVerfG v. 26.2.2020 – 2 BvR 2347/15, BVerfGE 153, 182, Rz. 206) den Schutzgegenstand der Garantie menschlicher Würde, wie sie auch mit Blick auf ein selbstbestimmtes Lebensende uneingeschränkte Geltung beansprucht. Die einfachgesetzliche und justizpraktische Einlösung dieses Anspruchs im Spannungsfeld zum strafrechtlichen Lebensschutz hat sich unter dem Einfluss gewandelter gesellschaftlicher Wertvorstellungen kontinuierlich weiterentwickelt. Die aktuelle Strafrechtslage im Kontext professioneller Suizidassistenz und aktiver Sterbehilfe weist allerdings Leerstellen auf, die selbstbestimmtes Sterben mitunter (be-) hindern. Andere Rechtsordnungen sind der deutschen hier vielfach weit voraus.
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