- 10.07.2026
- GmbH-Steuerberater (GmbHStB)
Die Vereinbarungstreuhand
Treuhandverträge haben auch nach der Verschärfung der geldwäscherechtlichen Bestimmungen weiterhin praktische Bedeutung. Sie ermöglichen die Beteiligung einer Person an der GmbH, ohne dass diese – etwa in der Gesellschafterliste – in Erscheinung tritt. Die Motive hierfür sind unterschiedlicher Natur. Anlass kann etwa die Bindung des Treugebers an Wettbewerbsverbote oder an andere Verpflichtungen gegenüber Dritten sein. Aber auch im Bereich der Mitarbeiterbeteiligung können Treuhandverträge eingesetzt werden, um die Gesellschafterrechte zu bündeln. Der Beitrag stellt die Besonderheiten der sog. Vereinbarungstreuhand dar und schließt mit einem Formulierungsvorschlag ab.
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