- 10.07.2025
- Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung (HFR)
Zugangsvermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO, auch wenn Post regelmäßig nicht an allen Werktagen zugestellt wird
Zugangsvermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO, auch wenn Post regelmäßig nicht an allen Werktagen zugestellt wird
Teller befasst sich in ihrer Anmerkung mit dem Urteil des BFH v. 20.02.2025 – VI R 18/22 –. In diesem beschäftigt sich der BFH mit Fragen rund um die Dreitagesfrist (seit 01.01.2025 Viertagesfrist) und Zugangsvermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO. Der BFH stellt klar, dass die Zugangsvermutung auch dann anwendbar bleibt, wenn der beauftragte (private) Postdienstleister an einem Werktag innerhalb der Dreitagesfrist keine Zustellungen vornimmt, und dies zudem dann gilt, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Tagen planmäßig keine Zustellung erfolgt, weil der zustellfreie Tag an einen Sonntag oder Feiertag grenzt.
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