- 04.03.2026
- IT-Rechtsberater (ITRB)
Influencervertrag
Der Begriff „Influencer“ ist so unklar und so beliebig wie etwa der des „Aktivisten“. Nichtsdestoweniger sind einige von ihnen in manchen Branchen bemerkenswerte Treiber des Absatzes einzelner Produkte. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit Fragen der Vertragsgestaltung, wenn Unternehmen sich derartiger Einflussnehmer bedienen, um ihren Absatz zu fördern.
Der vollständige Artikel ist enthalten in IT-Rechtsberater (ITRB).
Zugriff erhalten Sie mit:
Zugriff erhalten Sie mit:
juris IT-Recht
Beantwortet alle Fragen aus dem IT-rechtlichen Alltag (DSGVO, BDSG, TDDDG u.v.m.) unter Berücksichtigung von UWG und StGB.