- 26.09.2025
- Kanzleiführung professionell (KP)
Freie Mitarbeit: Sozialversicherung – Lohnbuchhalter in der Steuerkanzlei kann selbstständig tätig sein
Lohnbuchhalter, die in einer Steuerkanzlei als freie Mitarbeiter tätig sind, können auch sozialversicherungsrechtlich als selbstständig, das heißt als nicht abhängig beschäftigt, gelten und folglich nicht der Beitragspflicht unterliegen (BSG 22.7.25, B 12 BA 7/23 R). Dieses aktuelle Urteil kann möglicherweise der lang erhoffte Umschwung in der Rechtsprechung des BSG zur Frage der abhängigen oder nicht abhängigen Beschäftigung freier Mitarbeiter sein.
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