• 17.02.2026
  • Mandat im Blickpunkt (MBP)

Der praktische Fall: E-Dienstwagen: Beim steuerfreien Kostenersatz gelten neue Spielregeln

Bei betrieblichen Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugen des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer auch zur privaten Nutzung überlassen werden, stellt die Erstattung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten einen steuerfreien Auslagenersatz nach § 3 Nr. 50 EStG dar. Bis Ende 2025 gewährte das BMF hier monatliche Pauschalen. Mit Wirkung ab 2026 wurde stattdessen eine Strompreispauschale eingeführt. Der praktische Fall zeigt, was es nun zu beachten gilt.

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Mandat im Blickpunkt (MBP)
Quelle: Fundstelle:
  • MBP 2026, 33-34
Autoren:
  • IWW Institut