- 07.07.2025
- Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Der Eintritt der Verjährung bei Zurückerhalt der Mietsache durch unaufgeforderte Schlüsselübergabe
Die Verjährung von Ersatzansprüchen wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache nach § 548 Abs. 1 S. 1 BGB bringt für die Praxis zahlreiche Probleme mit sich. Hierzu gehört auch die Frage, zu welchem Zeitpunkt der Vermieter die Mietsache zurückerhalten hat. Der BGH hat sich in seinem Urt. v. 29.1.2025 – XII ZR 96/23, MDR 2025, 650 sowohl mit der kommentarlosen Schlüsselübergabe als auch der Abhängigkeit eines Zurückerhalts der Mietsache von der vorherigen Beendigung des Mietverhältnisses befasst. nimmt eine rechtliche Einordnung vor und erläutert die Konsequenzen für die Praxis.
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