- 04.09.2025
- Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Die Entschädigung des Unternehmers wegen unterlassener Mitwirkung des Bestellers
Im Werkvertragsrecht schlummert zwischen Regelungen zur Abnahme und Fälligkeit der Vergütung (§§ 640, 641 BGB) sowie Gefahrtragung (§ 644 BGB) unter dem etwas kryptischen Titel Mitwirkung des Bestellers eine „Nischen-Anspruchsgrundlage“: § 642 BGB. Diese Vorschrift bietet dem Unternehmer einen verschuldensunabhängigen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, wenn er während eines Annahmeverzugs des Bestellers und infolge des Unterlassens einer diesem obliegenden Mitwirkungshandlung die Produktionsmittel zur Herstellung der Werkleistung bereithält. Die Autoren zeigen die Schwierigkeiten in der Praxis bei der Berechnung des Entschädigungsanspruchs (der keinen Schadensersatz gewährt!) auf und gehen insbesondere auf die Anforderungen an die Darlegungslast ein.
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