- 24.07.2025
- Zeitschrift für Medizinstrafrecht (medstra)
Die mittelbare Täterschaft bei „Suizidassistenz“
Das Jahr 2024 wartete mit zwei aufsehenerregenden Verfahren wegen Suizidassistenz auf. Sowohl das LG Essen als auch das LG Berlin verurteilten jeweils einen Sterbehelfer zu drei Jahren Freiheitsstrafe wegen Totschlags in mittelbarer Täterschaft. In beiden Fällen sei der Willensentschluss der psychisch erkrankten Suizidenten nicht freiverantwortlich gewesen. Über eine der in beiden Verfahren eingelegten Revisionen hat jetzt der 4. Strafsenat entschieden und sie verworfen. Der nun rechtskräftig verurteilte 82-Jährige muss in Kürze seine Haftstrafe antreten. Dabei sind die Entscheidungsgründe aus Karlsruhe im Hinblick auf seine objektive Tatherrschaft als vermeintliche Zentralgestalt des Geschehens alles andere als überzeugend.
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