- 18.11.2025
- Mietrecht kompakt (MK)
Mieterhöhung: Wirksamkeit einer Mieterhöhung für eine Wohnung mit Stellplatz
Werden eine Wohnung und ein Stellplatz (oder eine Garage) in einem einheitlichen Mietvertrag vermietet, gilt – auch preisrechtlich einheitlich – das Wohnraummietrecht. Es kann nur eine einheitliche Miete verlangt und diese nach den Regeln der §§ 558ff. BGB auf das ortsübliche Niveau angehoben werden. Anders verhält es sich bei der separaten Vermietung einer Wohnung und eines Stellplatzes eines Kellerraums (BGH 5.7.23, VIII ZR 94/21). Der BGH hat sich nun mit der Frage befasst, wie ein Mieterhöhungsverlangen bei separater Ausweisung der Miete für die Wohnung und den im einheitlichen Vertrag mitvermieteten Stellplatz außergerichtlich begründet und die ortsübliche Vergleichsmiete im Prozess ermittelt werden kann.
Der vollständige Artikel ist enthalten in Mietrecht kompakt (MK).
Zugriff erhalten Sie mit diesen Produkten:
Zugriff erhalten Sie mit diesen Produkten:
juris Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Top-Literatur der jurisAllianz zu Miete und Wohnungseigentum - immer aktuell - inklusive STAUDINGER BGB.