- 14.01.2026
- notar - Monatsschrift für die gesamte notarielle Praxis
Der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO gegenüber dem Notar
Ein zentrales Betroffenenrecht innerhalb der DSGVO ist das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO. Hierdurch soll sich der von einer Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten Betroffene dieser Verarbeitung bewusst werden können. Dies ermöglicht es dem Betroffenen nämlich sodann überhaupt erst, seine übrigen Betroffenenrechte, wie etwa das Recht auf Löschung von Daten nach Art. 17 DSGVO, effektiv ausüben zu können. Auch lässt sich erst dank eines solchen Rechts das Ausmaß einer Datenverarbeitung durch Unternehmen, deren datengetriebene Geschäftsmodelle längst zu einem festen Bestandteil unseres Alltags geworden sind, nachvollziehen und so die vormals deutlich passivere Position von Nutzern entsprechender Dienste signifikant stärken. Für die Position eines Betroffenen gegenüber einem Notar ist die Geltendmachung eines solchen Auskunftsanspruchs hingegen nicht in gleicher Weise gewinnbringend. Dies liegt vor allem an der spezifischen Art der notariellen Tätigkeit und den seit jeher dafür geltenden strengen und detaillierten standesrechtlichen Vorgaben. Da es in der Praxis dennoch keinesfalls selten vorkommt, dass Urkundsbeteiligte oder Dritte auch gegenüber einem Notar das Recht auf Auskunft geltend machen, werden der Umfang und die Grenzen eines datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs ihm gegenüber aufgezeigt.
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