- 12.08.2026
- notar - Monatsschrift für die gesamte notarielle Praxis
Vorweggenommene Erbfolge unter Beteiligung Minderjähriger
Unter vorweggenommener Erbfolge wird die Übertragung von Vermögen (oder eines wesentlichen Teils davon) durch eine Person auf einen oder mehrere als (künftige) Erben in Aussicht genommene Empfänger verstanden. Sie richtet sich nach den Vorschriften für Rechtsgeschäfte unter Lebenden und dient fast immer der „Steueroptimierung“. Meist wird es sich um Schenkungen (unter Auflage) handeln. Schenkungsteuerfreibeträge können so ggf. mehrfach genutzt werden und Wertsteigerungen entstehen dann – insofern steuerfrei – bei den Erwerbern. Auch ertragsteuerliche Vorteile können eine Rolle spielen, da der einkommensteuerliche Grundfreibetrag mehrmals genutzt wird (sog. Familiensplitting).
Für die beteiligten Notare, Rechtsanwälte und Rechtspfleger stellt die Einbeziehung von Minderjährigen eine besondere Konstellation dar, da aufgrund von Schutzvorschriften der gesetzliche Vertreter von der Vertretung ausgeschlossen und/oder eine gerichtliche Genehmigung erforderlich sein kann. Dabei kann es insbesondere zur Umschreibung des Grundbuchs notwendig sein, die Bestellung eines Vertreters anzuregen oder eine gerichtliche Genehmigung einzuholen.
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