- 06.08.2025
- Praxis Freiberufler-Beratung (PFB)
Gesetzgebung: JStG 2024 hat den Vorsteuerabzug reformiert
Viele Freiberuflergruppen (z. B. Steuerberater, Anwälte) führen typischerweise der Umsatzsteuer unterliegende Tätigkeiten aus. Sie sind daher nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG zum Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen berechtigt. Dies hat sich durch das Jahressteuergesetz (JStG) 2024 für die Zukunft geändert: Ab dem 1.1.28 ist entscheidend, ob der Unternehmer, der an das Unternehmen des Freiberuflers leistet, für seine eigene Umsatzbesteuerung die Soll- oder die Ist- Besteuerung verwendet.
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