• 06.08.2025
  • Praxis Freiberufler-Beratung (PFB)

Gesetzgebung: JStG 2024 hat den Vorsteuerabzug reformiert

Viele Freiberuflergruppen (z. B. Steuerberater, Anwälte) führen typischerweise der Umsatzsteuer unterliegende Tätig­keiten aus. Sie sind daher nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG zum Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen berechtigt. Dies hat sich durch das Jahressteuergesetz (JStG) 2024 für die Zukunft geändert: Ab dem 1.1.28 ist entscheidend, ob der Unternehmer, der an das Unternehmen des Freiberuflers leistet, für seine ­eigene Umsatzbesteuerung die Soll- oder die Ist- Besteuerung verwendet.

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Praxis Freiberufler-Beratung (PFB)
Quelle: Fundstelle:
  • PFB 2025, 214-216
Autoren:
  • Marvin Gummels