• 07.08.2025
  • Praxis Internationale Steuerberatung (PIStB)

Anti-Treaty-Shopping-Regelung : § 50d Abs. 3 EStG in Konzernen: Erleichterungen durch aktualisiertes Merkblatt des BZSt

Durch das AbzStEntModG ist die Neufassung des § 50d Abs. 3 EStG ab dem 9.6.21 in Kraft getreten. Die Vorschrift zielt darauf ab, die missbräuchliche Inanspruchnahme von Quellensteuervergünstigungen durch DBA sowie EU-Richtlinien durch die gezielte Zwischenschaltung substanzschwacher Gesellschaften zu verhindern. Das BZSt weist aktuell auf ein neues Merkblatt zur Entlastungsberechtigung nach § 50d Abs. 3 EStG hin und lockert seine bisherige Auffassung im Hinblick auf die persönliche Entlastungsberechtigung und auf die Anwendung der Börsenklausel Diese Erleichterungen im BZSt-Merkblatt aus März 2025 für Dividendenfälle sind eine positive Überraschung, da die Gesetzesbegründung eine aus systematischer Sicht nicht überzeugende restriktive Sichtweise der Notwendigkeit eines Entlastungsanspruchs aufgrund derselben Rechtsgrundlage nahegelegt hat. Diese Entwicklung ist eine Erleichterung in der Praxis, schneller und effizienter Entlastungsansprüche gemeinsam mit dem BZSt „abzuarbeiten“. Die Bearbeitungsdauer für beide Seiten – Steuerberatung und BZSt – sollte hierdurch signifikant reduziert werden können.

Weiterlesen
Der vollständige Artikel ist enthalten in Praxis Internationale Steuerberatung (PIStB).
Zugriff erhalten Sie mit diesen Produkten:

juris Internationales Steuerrecht

Verlagsübergreifend und aktuell: Die wichtigsten Titel der jurisAllianz zum europäischen und internationalen Steuerrecht.
Praxis Internationale Steuerberatung (PIStB)
Quelle: Fundstelle:
  • PIStB 2025, 227-232
Autoren:
  • Marc Oppermann