- 30.12.2025
- Praxis Internationale Steuerberatung (PIStB)
Wegzugsbesteuerung: Wann § 6 AStG greift: Passive Entstrickung und Gefährdungstatbestand im Fokus
Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG nimmt in der steuerlichen Beratungspraxis in den letzten Jahren einen zunehmenden Raum ein. Besonders relevant sind dabei die Fragen, ob auch passive Entstrickungen erfasst werden und ob die Norm als Gefährdungstatbestand zu verstehen ist. Die folgenden Ausführungen beleuchten diese Fragen praxisnah und ökonomisch fundiert im Kontext des aktuellen Steuerrechts. Die ökonomische Analyse des § 6 Abs. 1 S. 1 AStG kommt dabei zu einem eindeutigen Ergebnis. § 6 Abs. 1 S. 1 Nrn. 1 und 2 AStG benennen abschließend Tatbestände, die nur durch ein Zutun des Steuerpflichtigen erfüllt sein können. Passive Entstrickungen können nicht unter diese Normen fallen. § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AStG erfordert hingegen kein konkretes Zutun des Steuerpflichtigen, sondern lediglich irgendwelche Ereignisse, durch die das Besteuerungsrecht Deutschlands beschränkt oder ausgeschlossen wird. Allein die abstrakte Gefahr, das deutsche Besteuerungsrecht könnte durch ein weiteres Ereignis, das nach dem Entstrickungszeitpunkt eintritt, eingeschränkt oder ausgeschlossen werden, sollte aber nicht ausreichen.
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