• 14.08.2026
  • REthinking: Tax (RET)

§ 29c AO-E und die Nutzung künstlicher Intelligenz im Besteuerungsverfahren

§ 29c AO-E wirkt wie ein technischer Nebensatz. Tatsächlich betrifft sie eine der zentralen Fragen des digitalen Steuerstaats: Unter welchen Voraussetzungen darf die Finanzverwaltung personenbezogene Steuerdaten zur Entwicklung, Überprüfung, Änderung und zum fortlaufenden Betrieb von KI-Systemen verwenden? Welche rechtsstaatlichen, wie auch datenschutzrechtlichen und verfassungsrechtlichen Grenzen sind dabei zu beachten?

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REthinking: Tax (RET)
Quelle: Fundstelle:
  • RET 4/2026, 43-47
Autoren:
  • Daniel R. Kälberer
  • Christoph Schmidt