- 11.09.2025
- Recht der Internationalen Wirtschaft (RIW)
Die Anti-SLAPP-Richtlinie einschließlich ihres Verhältnisses zu anderen Rechtsinstrumenten der ziviljustiziellen Zusammenarbeit
Am 11. 4. 2024 haben die Präsidentinnen des Europäischen Parlaments und des Rates in Brüssel die Richtlinie über den Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren (Anti-SLAPP-Richtlinie) unterzeichnet. Die mediale Resonanz auf die Verabschiedung dieses Rechtsinstruments war bislang eher verhalten. Dies erstaunt aus zwei Gründen. Zum einen hatte sich, was eher die Ausnahme ist, das Europäische Parlament schon im Vorfeld für eine solche Richtlinie stark gemacht und dadurch dafür Sorge getragen, dass die Europäische Kommission einen Verordnungsvorschlag vorgelegt hat. Zum anderen sind Journalisten von dieser Richtlinie besonders betroffen, denn sie dient auch ihrem Schutz. Dies ist Anlass genug zu hinterfragen, was sich hinter dieser Richtlinie verbirgt und ob Konflikte mit anderen Rechtsinstrumenten der ziviljustiziellen Zusammenarbeit entstehen.
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