• 29.09.2025
  • Die Rentenversicherung (rv)

Schutz vor Gewalt gegenüber Menschen mit Behinderungen (§ 37a SGB IX)

In Deutschland leben rund 200.000 Menschen mit Behinderungen in Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe. Rund 330.000 Menschen sind in Werkstätten beschäftigt. Mehreren Studien1 zufolge sind diese Menschen nicht wirksam vor Gewalt geschützt. Sie erfahren zum Teil psychischen Druck, körperliche oder sexualisierte Gewalt, Maßnahmen zur Geburtenkontrolle ohne ihre Zustimmung sowie auch unrechtmäßige freiheitsentziehende Maßnahmen. Besonders betroffen sind Frauen und Mädchen. Auch in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen mehren sich die Hinweise auf Gewaltvorkommnisse.

1) Vgl. z. B. Becker, M. Sexuelle Gewalt gegen Mädchen mit geistiger Behinderung: Daten und Hintergründe, 1995; Klein/Wawrock/Fegert, Sexuelle Gewalt in der Lebenswirklichkeit von Mädchen und Frauen mit geistiger Behinderung – Ergebnisse eines Forschungsprojekts, Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie 48/7 (1999), S. 497 ff.; Kresmsner, Gewalt und Machtmissbrauch gegen Menschen mit Lernschwierigkeiten in Einrichtungen der Behindertenhilfe, Teilhabe 1/2020, S. 10 ff.; Noack/Schmid, Sexuelle Gewalt gegen Menschen mit geistiger Behinderung. Eine verleugnete Realität, 1994; Schröttle/Hornberg, Gewalterfahrungen von in Einrichtungen lebenden Frauen mit Behinderungen – Ausmaß, Risikofaktoren, Prävention – Endbericht, in: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.), 2014.

Weiterlesen
Der vollständige Artikel ist enthalten in Die Rentenversicherung (rv).
Zugriff erhalten Sie mit diesen Produkten:

juris Betriebliche Altersversorgung

Zielsichere Lösungen über das gesamte Spektrum aktueller Förderinstrumente der Alterssicherung.
Die Rentenversicherung (rv)
Quelle: Fundstelle:
  • rv 2025, 128-135
Autoren:
  • Karl Friedrich Köhler